Vorkolloquien werden zu Internationalen Kolloquien
Angesichts des hohen Aufwands bei der Organisation der bisherigen Vorkolloquien, der dennoch nur zu einer vergleichsweisen niedrigen Sichtbarkeit führte, wurde entschieden, diese Vorkolloquien hin zu Internationalen Kolloquien zu reformieren. Diese sollen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 organisiert werden. Die folgenden konzepzuellen Veränderungen sind Teil dieser Reform: Erstens bleiben die traditionellen vier Aspekte ebenso wie der rechtsvergleichende -- auf Fragebogen, Länderberichten, General-, Spezial- und Regionalberichten basierende -- Ansatz erhalten. Zweitens wird auf den Internationalen Kolloquien weiterhin das Ziel verfolgt, Resolutionen zu verabschieden; diese Resolutionen werden aber dann nicht mehr erneut auf dem Internationalen Strafrechtskongress diskutiert, um Duplizitäten zu vermeiden; sie werden nur noch von dem Wissenschaftlichen Komitee empfohlen und vom Kongress beschlossen. Drittens können auf den Internationalen Kolloquien weitere wissenschaftliche Beiträge, die mit dem jeweiligen Thema in Verbindung stehen, vorgesehen werden. Viertens werden Internationale Kolloquien allen Interessierten und nicht nur Mitgliedern der AIDP offenstehen; allerdings haben nur Mitglieder der AIDP das Recht, über die Resolutionen abzustimmen.